
Hallo Sonnenschein!
Passt das neue Förderprogramm zu meiner geplanten Anschaffung!?
Nach aktuellem Stand startet ab dem 26. September 2023 das neue Förderprogramm „Solarstrom für Elektroautos“ – damit unterstützt der Staat die Anschaffung einer PV Anlage in Kombination mit einem Elektroauto. Welche Kriterien muss man erfüllen und passt das Programm zu meiner geplanten Anschaffung?
Nach aktuellem Stand ist das Förderprogramm jedoch begrenzt, somit gilt es in der Entscheidung zügig zu sein – nach vorliegenden Informationen ist das Programm KFW 442 mit einem Gesamtbudget von 500 Millionen Euro ausgestattet. Nachdem aktuell viele PV Anlagen installiert werden und die Branche auch ohne Förderprogramm bereits sehr gut ausgelastet ist, gehen wir von einem schnellen Verbrauch des Fördertopfes aus.
Hauptziel des Programms ist es, Besitzern von E-Autos es zu ermöglichen, dass sie ihr Fahrzeug mit selbst erzeugtem, klimafreundlichem Strom aufladen zu können.
Im Folgenden haben wir den aktuellen Stand für unsere Kunden zusammengefasst – es gibt auch bereits erste Informationen auf der Homepage der KFW (Link). Da noch letzte Anpassungen durch die Regierung / Behörde vorgenommen werden, sind unsere Angaben ohne Gewähr.
Was wird gefördert?
Zu den geförderten Maßnahmen gehören:
- Der Kauf einer Wallbox (muss von der KFW zugelassen sein) mit einer Ladeleistung von min. 11 kW mit einem Zuschuss bis zu 600 € oder 1.200 € bei bidirektionaler Ladefähigkeit.
- Der Kauf einer Photovoltaikanlage mit einer Spitzenleistung von mindestens 5 kWp mit einem Zuschuss bis zu 600 € pro kWp (maximal 6.000 €).
- Der Kauf eines Solarstromspeichers mit einer Kapazität von mindestens 5 kWh mit einem Zuschuss bis zu 250 € pro kWh (maximal 3.000 €).
- Der Einbau und Anschluss der Gesamtanlage, inklusive aller Installationsarbeiten.
Welche Voraussetzungen gelten:
Zur Förderung berechtigt sind alle Besitzer eines Elektroautos, auch Leasingfahrzeugen. Auch für diejenigen, die aktuell auf die Auslieferung eines bereits bestellten Fahrzeugs warten, gilt der Anspruch. Ausgeschlossen sind Dienst- und Hybridfahrzeuge.
Es gilt zu beachten:
- Die Installation der PV-Anlage ist nur für private, bereits bestehende und vom Besitzer bewohnte Wohngebäude vorgesehen.
- Der Antrag auf Förderung muss vor dem Kauf des Solarsystems bei der KfW gestellt werden. Nach der Bewilligung kann der Kauf erfolgen.
Eine Kombination der Förderung mit anderen Förderprogrammen ist ausgeschlossen. Der Wegfall der MwSt. nach hat auf die Förderung aktuell keinen Einfluss und bleibt weiterhin bestehen.
Aktuelle Infos von der KFW: LINK
Informationen von Memodo zur Förderung: VIDEO
Stand: 15.09.2023 – ohne Gewähr